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Fahrt auf Autofähren mit dem Hund

Was weiter unten für die Scandlines-Fähren erklärt wird, gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Fähren ab Deutschland. Hunde dürfen auf Autofähren mitreisen. Dafür bestehen im Interesse der Sicherheit strenge Beförderungsrichtlinien. Die Restaurants auf den Fähren sind in der Regel für Vierbeiner tabu. Alternativ bieten manche Fähren den Transport in geschlossenen Hundezwingern.

Nachfolgend ein Auszug aus den "Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Scandlines Deutschland GmbH", aus dem die Transportbedingungen für Tiere hervorgehen. (Bitte aktuelle Beförderungsrichtlinien direkt bei Scandlines nachlesen!) Scandlines verbindet per Schiffsfähre Deutschland mit den skaninavischen Ländern und und wickelt daher einen großen Teil des Schiffsreise- Verkehrs ab. Für andere Gesellschaften gelten enstprechend andere Transportbedingungen, die man vor der Reise erfragen sollte.

§7 Beförderung von Haustieren; Haftung

(1) Die Beförderung von Haustieren ohne Begleitperson (nachfolgend "Tierhalter") ist ausgeschlossen. Die Beförderung von Haustieren, welche die Einreisebestimmungen des Ziellandes (insbesondere wegen fehlender Einreisegenehmigungen sowie Impf- und/oder Gesundheitszeugnisse) nicht erfüllen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Schiffsführung oder ein sonstiger Beauftragter von Scandlines ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, vor Antritt der Reise zu überprüfen, ob die Einreisebestimmungen erfüllt sind. § 5 Abs. 7 (zusätzliches Beförderungsentgelt bei fehlgeschlagener Einreise) findet entsprechende Anwendung.

(2) Lebende Haustiere werden nur in Kraftfahrzeugen oder entsprechenden, vom Reisenden mitgeführten Spezialvorrichtungen (z.B. Anhänger) befördert. Ausnahmsweise können Kleintiere bis auf Widerruf, der durch die Schiffsführung oder eines sonstigen Beauftragten von Scandlines erklärt wird, in entsprechenden Tragebehältern, aus denen sie nicht entweichen können, und/oder angeleint befördert werden. In jedem Falle muss sichergestellt sein, dass die mitgeführten Haustiere unter ständiger Aufsicht des Tierhalters stehen und dass von ihnen keine Gefahr für andere Reisende ausgeht.

(3) Ergänzend besteht für Hunde auf dem Fährschiff, sofern sie nicht in einem Kraftfahrzeug, einem Tragebehälter oder - soweit vorhanden - in von Scandlines bereitgestellten Hundezwingern befördert werden, Maulkorbpflicht gemäß der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Soweit im Land des Einschiffungs- bzw. Zielhafens strengere Vorschriften hinsichtlich der Maulkorbpflicht für Hunde gelten, hat der Tierhalter diese bei der Abreise bzw. Einreise entsprechend zu beachten.

(4) Haustieren - mit Ausnahme von Blindenführhunden und Blindenführhunden, die sich in der Ausbildung befinden - ist der Aufenthalt im Restaurant ohne Erlaubnis der Schiffsführung oder eines sonstigen Beauftragen von Scandlines nicht gestattet.

(5) Verstößt der Tierhalter an Bord des Fährschiffes wiederholt gegen die vorstehenden Beförderungsbedingungen für Tiere, insbesondere den Leinenzwang oder die Maulkorbpflicht für Hunde, ist die Schiffsführung oder ein sonstiger Beauftragter von Scandlines berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Tier in Verwahrung zu nehmen und dem Tierhalter erst bei Verlassen des Fährschiffes auszuhändigen und/oder das Tier und den Tierhalter im nächsten (auch außerfahrplanmäßigen) Hafen von Bord zu bringen. Für die Verwahrung des Tieres und das von Bord Bringen an einem (auch außerfahrplanmäßigen) Hafen berechnet Scandlines dem Tierhalter Kosten in Höhe von EUR 50,00. Die Geltendmachung wesentlich (mindestens 10 Prozent) höherer Aufwendungen oder eines wesentlich höheren Schadens bleibt Scandlines vorbehalten. Dem Tierhalter steht der Nachweis offen, dass Scandlines überhaupt keine oder wesentlich (mindestens 10 Prozent) geringere Aufwendungen bzw. Schäden entstanden sind.

(6) Der Tierhalter haftet für vom Tier verursachte Verunreinigungen größeren Ausmaßes und Schäden am Fährschiff und seinen Einrichtungen sowie für die Schädigung anderer Reisender entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die vom Tier am Fährschiff verursachten Verunreinigungen geringeren Ausmaßes kann der Tierhalter umgehend selbst beseitigen; beseitigt der Tierhalter diese Verunreinigungen nicht umgehend und/oder nicht ordnungsgemäß, berechnet Scandlines dem Tierhalter Reinigungskosten in Höhe von EUR 30,00. Dem Tierhalter steht der Nachweis offen, dass Scandlines überhaupt keine oder wesentlich (mindestens 10 Prozent) geringere Aufwendungen bzw. Schäden entstanden sind.

Quelle: www.scandlines.de (ohne Garantie für Korrektheit und Aktualität)

Fahrt auf Autofähren mit Hund auf dem Gardasee, Comer See und Lago Maggiore

Haustiere sind an Bord unter folgenden Bedingungen erlaubt:

Kleine Hunde (unter 50 cm Widerrist):

  • Kleine Hunde unter 50 cm Widerristhöhe sind auf Fähren und Katamaranen erlaubt, aber nicht auf Tragflügelbooten.
  • Auf Tragflügelbooten sind nur Minihunde und Katzen erlaubt, sofern sie in einer Tasche, einem Rucksack oder einem anderen geeigneten Behälter transportiert werden und auf dem Schoß des Besitzers reisen.
  • Hunde sind an der Leine zu führen (max. 1,5 m) und müssen einen Maulkorb tragen (außer in Taschen, Rucksäcken etc., für die es eine Ausnahme gibt – auch wenn es immer Pflicht ist einen Maulkorb in der Tasche, wie es die Ministerialverordnung vorschreibt, bei Bedarf zu tragen)
  • Mini- und kleine Hunde reisen kostenlos.

Mittlere und große Hunde (über 50 cm Widerrist):

  • Hunde ab 50 cm Schulterhöhe sind auf Fähren und Katamaranen erlaubt, aber nicht auf Tragflügelbooten.
  • Sie müssen einen Maulkorb tragen und gemäß Ministerialverordnung an der Leine geführt werden (fest, max. 1,5 m).
  • Ihre Beförderung ist kostenpflichtig.

Blindenhunde sind ohne Einschränkungen zugelassen.

Allgemeine Regeln

Die Beförderung aller vorgenannten Tiere kann nach Auffassung des Kapitäns bei Überfüllung des Fahrzeugs oder wenn die Tiere die Sicherheit der Passagiere gefährden, eingeschränkt oder abgelehnt werden. Der Halter muss sicherstellen, dass der Hund den spezifischen Bedürfnissen des Zusammenlebens mit Mensch und Tier in Bezug auf den Kontext, in dem er sich befindet, angemessen ist
Tiere dürfen keine Sitzplätze besetzen oder die Restauranträume betreten und müssen so angeordnet sein, dass andere Passagiere nicht gestört werden. Die Beseitigung von Beanstandungen ist obligatorisch.

Fahrpläne finden Sie auf https://www.navigazionelaghi.it/.

Informationen und Ferienhäuser für Gardasee mit Hund: https://www.urlaub-gardasee.net/

Schifffahrt auf Seen der Schweiz mit Hund

Bodensee

  • Hunde fahren kostenlos mit.
  • Eine Leine ist Pflicht.
  • Mehr Infos: https://sbsag.ch/pages/tiere

Thunersee und Brienzersee

  • Hunde bis 30 cm dürfen kostenlos mit.
  • Größere Hunde fahren zum halben Preis, max. 8 CHF.
  • Infos: https://www.bls.ch/de/freizeit-und-ferien/schiff/faq

Untersee und Rhein

  • Hunde fahren auf allen URh-Kursschiffen gratis mit.
  • Auf Sonderfahrten sind Hunde nicht erlaubt.
  • Infos: https://www.urh.ch/hunde

Vierwaldstättersee

  • Nähere Infos fehlen. Bitte über https://www.autofaehre.ch/ Kontakt aufnehmen.

Infos zu weiteren Seen und Urlaub mit Hund in der Schweiz: https://www.urlaub-schweiz.biz/

Reisen mit Hund per Bahn (Deutschland)

Die Bestimmungen der Bahn regeln vorwiegend das Mitnehmen von Hunden. Hier ein Auszug:

Mitnahme von Hunden

Für entgeltpflichtige Hunde werden die gleichen Fahrpreise wie für zahlungspflichtige Kinder erhoben. Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise.

  • Die Mitnahme von kleinen Hunden (bis zur Größe einer Hauskatze) im Transportbehälter ist unentgeltlich.
  • Größere Hunde müssen angeleint sein und einen geeigneten Maulkorb tragen (Ausnahme: Blindenführhunde).
  • Bei internationalen Reisen ist für Hunde grundsätzlich der Kinderfahrpreis 2. Klasse zu zahlen.
  • Für NachtZug-Verbindungen gelten besondere Bedingungen.
  • Im Metropolitan ist die Mitnahme von Tieren (ausgenommen Blindenhunde) nicht erlaubt.
  • Für Hunde können keine Sitzplatz-Reservierungen getätigt werden.

Quelle: www.bahn.de (ohne Garantie für Korrektheit und Aktualität)

Reisebestimmungen für Reisen ins Ausland mit Hund bzw. Tier >>

Ostseeurlaub mit Hund

Urlaub mit Hund Ostsee

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